Matthias Püschel
Matthias Püschel ist zertifizierter ISO/IEC 27001 Implementer and Lead Auditor und hat bereits mehrere Informationssicherheits-managementsysteme (ISMS) eingeführt und modernisiert. Als berufener ISO/IEC 27001 Auditor des TÜV Nord sowie als externer Informations-sicherheitsbeauftragter kennt er sämtliche Perspektiven auf ein ISMS.
„Durch meine langjährige Berufserfahrung mit vielen spannenden Stationen in unterschiedlichen Unternehmen und Rollen stehe ich Ihnen in allen Bereichen der Informations- und IT-Sicherheit beratend aber auch mit Hands-On zur Seite.“

Berufserfahrung
2023
Größter Transport- und Logistikkonzern in Deutschland als Manager Governance Cyber Security Penetration Testing.
- konzernweite Verantwortung Pentest-Prozess
- Ausschreibung der Rahmenverträge zum Pentesting und Red Teaming
- Gamemaster für Assessments
- Qualitätssicherung der Berichte und Findings
- Nachtesten der Mitigationen
- Kennzahlenermittlung und Visualisierung
- Gremienarbeit im Konzern zu den Mindestanforderungen im Bereich Pentesting und Red Teaming
2016 – 2022
Körperschaft im Gesundheitswesen als Informationssicherheitsbeauftragter sowie IT-Netzwerkarchitekt.
- Konzepte zur Netzwerkzonierung und DC-LAN
- Aufbau eines ISMS nach ISO/IEC 27001
- Durchführung von Audits und Risikoworkshops
- Einführung einer Managementsoftware für DSMS, ISMS, einer zentralen Loggingplattform sowie eines Systems zum Schwachstellenmanagement
- Entwickeln des gesamten IT-Sicherheitskonzepts
- Begleitung eines vollumfänglichen IT-Outsourcings aus Sicht der Informations-sicherheit
- Durchführung von Penetrationstests
2015 – 2016
Logistikunternehmen mit ca. 50 Standorten und 4500 Mitarbeiter.
- Teamleiter IT-Infrastruktur
- Zentralisierung, Standardisierung sowie Automatisierung der IT-Services
- Hochverfügbare Vernetzung aller Standorte
- Einführung von Kanban sowie eines KPI-Systems
- Einführung von Puppet zur Automatisierung und Orchestrierung der IT-Systeme
- Durchführung von Sicherheitsanalysen
2005 – 2015
Cloudanbieter für Telekommunikationslösungen im B2B sowie B2C Bereich.
- Aufbau mehrerer Colocation RZ-Standorte
- Hochverfügbare Vernetzung aller Standorte
- Erstellung und Umsetzung eines Firewallkonzepts
- Aufbau eines IT-Infrastruktur Teams als Teamlead
- Entwicklung im Backend der Kommunikationslösungen
- Webentwicklung

Matthias Reinecke
Matthias Reinecke ist Experte im Bereich Datenschutz. Seine Expertise als Jurist und Experte für IT-Recht setzt er zielstrebig ein, um den Schutz ihrer Daten nicht nur auf dem Papier zu manifestieren.
„Wenn Datenschützer immer nur Nein sagen, haben Sie Ihre Aufgabe falsch verstanden. Mit meiner langjährigen Berufserfahrung zeige ich Ihnen Wege auf, Ihre Aufgaben und Tätigkeiten im Unternehmen datenschutzkonform zu gestalten.“
Berufserfahrung
Seit 2023
Eines der größten kommunalen Krankenhäuser Deutschlands
- Datenschutzbeauftragter
- Neustrukturierung des Datenschutz-Managementsystems
- Beratung der Geschäftsführung und sämtlicher weiterer Ebenen zu Fragen des Datenschutzes
- Regelmäßige Auditierung
2016 – 2022
Körperschaft im Gesundheitswesen
- Datenschutzbeauftragter & Rechtsreferent
Neustrukturierung des Datenschutz-Managementsystems - Beratung der Geschäftsführung und sämtlicher weitere Ebenen zu Fragen des Datenschutzes
- Regelmäßige Auditierung
- Gerichtliche & außergerichtliche Vertretung von Mandanten
- Rechtliche Begleitung von IT- und Digitalisierungsprojekten
2013 – 2016
Sozialverband
- Leiter einer Geschäftsstelle
- Beratung von Mitgliedern in Fragen des Sozialversicherungsrechtes
- Gerichtliche & außergerichtliche Vertretung von Mitgliedern
- Betreuung der ehrenamtlichen Strukturen im Geschäftsstellenbereich
Technische Berufserfahrung
Absolviertes Jurastudium (Assessor Juris & Dipl.Jur.
- Spezialisierung Sozial- und Gesundheitsrecht
- Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung von Mandanten
- Rechtliche Begleitung von IT- und Digitalisierungsprojekten
- Spezialisierung auf das Datenschutzrecht
- Aufbau und Betrieb von Datenschutz-Managementsystemen
- Durchführung von Datenschutzfolgeabschätzungen
- Verfassung von Datenschutzinformationen nach
Art. 12 ff. DSGVO